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Betreff: PM: Änderung im SEPA-Verfahren

Änderung im SEPA-Verfahren Korrekte Angabe des Kontoinhabers bei Zahlungen an das Finanzamt erforderlich FM - Ministerium für Finanzen und Digitalisierung Nr.: 53-25 - 02.10.2025 Aufgrund einer Anpassung im SEPA-Zahlungsverfahren ist es spätestens ab 9. Oktober 2025 notwendig, bei allen SEPA-Überweisungen die exakte Bezeichnung des Kontoinhabers als Zahlungsempfänger anzugeben. Nur wenn Kontoinhaber und IBAN übereinstimmen, können Zahlungen automatisch verarbeitet werden. Lesen Sie hier die ganze Meldung (1836 Zeichen, 1 Anhang): https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/fm/Presse/Aktuelle-Pressemitteilungen?id=214713&processor=processor.sa.pressemitteilung&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle