Schwerin entscheidet über Spielplatz und Park

Bürgerentscheid in Schwerin: 78.523 Wahlberechtigte stimmen bis 25. Januar über Zukunft von Spielplatz und Wohngebietspark Kieler Straße ab.

Von Redaktion Schwerin2 Min. Lesezeit
Schwerin entscheidet über Spielplatz und Park

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Die Landeshauptstadt Schwerin steht kurz vor einer wichtigen Entscheidung: Der Bürgerentscheid zum Fortbestehen des Spielplatzes und Wohngebietsparks Kieler Straße bewegt die Menschen der Stadt. Inzwischen hat die Wahlbehörde alle Abstimmungsunterlagen versandt – 78.523 Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, sich zu beteiligen.

Abstimmungsunterlagen: Versand und mögliche Verzögerungen

Die Unterlagen wurden bereits vor einer Woche an die Deutsche Post übergeben. Aufgrund unsortierter Verpackung und der angespannten Logistik rund um die Feiertage kann es vorkommen, dass Mitglieder eines Haushaltes die Briefe zu unterschiedlichen Zeiten erhalten haben. Sollte jemand die Unterlagen noch nicht oder nicht vollständig bekommen haben, empfiehlt die Wahlbehörde eine schnelle Kontaktaufnahme.

Wahlbehörde Schwerin: Fragen zu Abstimmungsunterlagen: 0385 545 3333

Inhalt der Abstimmungsunterlagen und richtige Rücksendung

  • Stimmzettel
  • Stimmzettelumschlag
  • Abstimmungsschein (grün)
  • Abstimmungsbriefumschlag
  • Dem Merkblatt in den Unterlagen ist detailiert zu entnehmen, wie die Abstimmung korrekt abläuft. Wichtig ist, dass der Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt und dieser zugeklebt wird. Der Abstimmungsschein muss rechts unten unterschrieben werden. Nur der unterschriebene Abstimmungsschein und der verschlossene Stimmzettelumschlag werden zusammen im grünen Abstimmungsbriefumschlag zurückgeschickt.

    Für die Rücksendung muss der Brief nicht selbst frankiert werden. Wer es nicht rechtzeitig zur Post schafft, kann den Abstimmungsbrief auch direkt im Bürgerbüro – in eine bereitgestellte Urne – oder in den Briefkasten des Stadthauses einwerfen.

    Fristen, Teilnahme und Auszählung

    Für die Berücksichtigung bei der Auszählung müssen die Abstimmungsbriefe bis spätestens 25. Januar 2026, 18:00 Uhr, bei der Wahlbehörde eingegangen sein. Aktuell sind bereits 13.791 Abstimmungsbriefe zurückgekommen – ein erster Fingerzeig auf die Beteiligung.

    Der Bürgerentscheid gilt als angenommen, wenn mindestens 25 Prozent der Abstimmungsberechtigten mit „Ja“ stimmen. Das entspricht 19.631 Stimmen und macht das Ergebnis für die Stadtverwaltung bindend.

    Organisation und Bekanntgabe des Ergebnisses

    • Zwei Stimmbezirke: Lankow (Stimmbezirk 1) und alle weiteren Ortsteile (Stimmbezirk 2).
    • Die öffentliche Auszählung findet am 25. Januar 2026 ab 18:00 Uhr im Stadthaus statt — der Eingang wird ausgeschildert.
    • Ab 18:00 Uhr stehen die Ergebnisse auch online bereit.
    • Der Bürgerentscheid an der Kieler Straße ist ein wichtiger Moment für die Schweriner Stadtgesellschaft. Die hohe Rücklaufquote der Abstimmungsbriefe deutet auf ein reges Interesse hin. Am 25. Januar wird sich zeigen, wie die Bürgerinnen und Bürger entschieden haben – und welche Auswirkungen dies auf die zukünftige Gestaltung der Stadt haben wird.

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