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Schwerin sucht ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Von Redaktion Schwerin2 Min. Lesezeit

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Die Stadt Schwerin sucht Menschen für ein Ehrenamt.

Sie können Richterin oder Richter am Sozialgericht werden.

Das Amt dauert von 2026 bis 2031.

Sie können sich jetzt bewerben.

So helfen Sie der Justiz.

Die Justiz sind alle Gerichte und Richter.

Was machen ehrenamtliche Richterinnen und Richter?

Sie helfen bei wichtigen Entscheidungen am Gericht.

Sie vertreten die Gesellschaft.

Sie arbeiten mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern zusammen.

Am Ende treffen sie gemeinsam eine Entscheidung.

Diese Entscheidungen heißen Urteile.

Ein Ehrenamt ist eine Arbeit ohne Bezahlung.

Es ist wichtig für unsere Gesellschaft.

Ehrenamtliche Richter und Richterinnen sind:

  • Bürgerinnen und Bürger aus dem Alltag.
  • Sie bringen ihre Erfahrungen mit.
  • So ist die Justiz nah bei den Menschen.

Wer darf sich bewerben?

Sie müssen:

  • Deutsche oder Deutscher sein.
  • Mindestens 25 Jahre alt sein.

Nicht erlaubt sind Bewerber und Bewerberinnen, die:

  • Bei Sozialversicherungen arbeiten.
  • Bei der Bundesagentur für Arbeit arbeiten.
  • Bei Verbänden oder Trägern beschäftigt sind,

wenn das Gericht über diese entscheidet.

So bewerben Sie sich

Senden Sie Ihre Unterlagen bis zum 10. Oktober 2025.

Die Adresse ist:

  • Landeshauptstadt Schwerin
  • Fachdienst Bürgerservice/Wahlbehörde
  • Am Packhof 2-6
  • Postfach 11 10 42
  • 19010 Schwerin

Beratung und Kontakt

Sie haben Fragen?

Rufen Sie an bei der Wahlbehörde Schwerin:

Telefon: 0385 545-1715

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen gern.

Warum mitmachen?

Sie stärken die Demokratie.

Sie helfen, gerechte Urteile zu fällen.

Sie bringen die Meinung der Bürgerinnen und Bürger ein.

So macht die Stadt Schwerin unsere Gesellschaft fairer.

Mehr Informationen und das Bewerbungsformular finden Sie hier:

www.schwerin.de/ehrenamtliche-richter

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