Schwerin verschickt Gewerbesteuer digital
Unternehmen können Bescheide jetzt elektronisch über ihr ELSTER-Postfach erhalten – schneller, papierlos und mit weniger Aufwand für die Verwaltung.
In Schwerin ist ab sofort der digitale Empfang des Gewerbesteuerbescheids möglich. Die Landeshauptstadt setzt damit auf einen vollständig elektronischen Ablauf, der die bisherige Papierform ablöst und den Vorgang nach Angaben der Stadt schneller, effizienter und ressourcenschonender machen soll.
Ein Schritt in Richtung moderner Verwaltung
Der zuständige Finanzbeigeordnete Silvio Horn bezeichnet den digitalen Bescheid als weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung. Nach seinen Angaben profitieren davon nicht nur Unternehmen, sondern auch die Stadtkasse, weil Zeit, Papier und Versandkosten eingespart werden.
Hintergrund der Umstellung ist auch der bisherige Aufwand im Postversand. Allein im Jahr 2025 haben rund 8.000 Gewerbesteuerbescheide die Poststelle der Landeshauptstadt verlassen. Immer wieder seien Bescheide wegen nicht mehr aktueller Adressen als Rückläufer zurückgekommen. Das habe zusätzlichen Bearbeitungsaufwand für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Gewerbesteuer verursacht.
Wie der digitale Bescheid funktioniert
Die Grundlage des neuen Verfahrens liefern die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern, die die Gewerbesteuerdaten elektronisch an die Gemeinden übermitteln. Dort werden die Daten aus einem gesicherten Portal der Finanzverwaltung abgerufen und in den kommunalen Fachverfahren weiterverarbeitet.
Für Unternehmen und Steuerberater ergibt sich daraus ein medienbruchfreier Ablauf: von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis hin zum digitalen Abruf des Bescheids über „Mein Unternehmenskonto“.
Voraussetzung für den digitalen Empfang
In Schwerin sind nach Angaben der Stadt die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den digitalen Versand geschaffen. Steuerpflichtige und ihre Bevollmächtigten können den Gewerbesteuerbescheid nun direkt über ihr individuelles ELSTER-Postfach erhalten.
Voraussetzung dafür ist eine einmalige Bekanntgabevollmacht an die Landeshauptstadt. Diese ist über „Mein ELSTER“ in der Anlage „Bekanntgabe“ abrufbar.
Hinterlegung und Gültigkeit der Vollmacht
Die unterzeichnete Vollmacht wird beim Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse im Stadthaus hinterlegt. Sie gilt unbefristet, kann aber jederzeit widerrufen werden.
Was die Umstellung für Schwerin bedeutet
Mit dem neuen Verfahren entfällt die bisherige papiergebundene Zustellung. Die Stadt verweist damit auf eine Digitalisierung, die interne Abläufe vereinfachen und den Verwaltungsaufwand spürbar reduzieren soll. Für die Betroffenen bedeutet das vor allem einen direkteren und einheitlicheren Zugang zum Gewerbesteuerbescheid.
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