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Änderung bei acht Windkraftanlagen in Sehlsdorf I
### Änderung bei acht Windkraftanlagen in Sehlsdorf I
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) informiert Sie.
Es gibt eine wichtige Änderung bei acht Windkraftanlagen im Gebiet Sehlsdorf I.
Diese Änderung wurde im Rahmen eines offiziellen Bescheids veröffentlicht.
Der Bescheid basiert auf einer Umwelt-Regelung namens § 21a Abs. 1 der 9.
BImSchV.
**9.
BImSchV** bedeutet:
- Das ist eine Verordnung für Umweltschutz.
- Sie regelt, wie Anlagen, die die Umwelt beeinflussen, genehmigt werden.
- Dazu gehören auch Windkraftanlagen.
Der Bescheid trägt die Nummer B60/25 und ist vom 17.
November 2025.
Sie können diesen Bescheid und weitere Dokumente online lesen.
### Was ändert sich genau?
Die Änderung betrifft insgesamt acht Windräder im Windpark Sehlsdorf I.
Der Bescheid beschreibt genau, was geändert wird.
Auf der Webseite vom Staatlichen Amt finden Sie alle Details und Anhänge.
### Warum ist diese Bekanntmachung wichtig?
Die Bekanntmachung sorgt für Transparenz.
Das heißt:
- Sie sehen, was geplant ist.
- Sie können sich informieren.
- Sie können Ihre Meinung sagen, wenn Sie möchten.
Zwei Anhänge mit wichtigen Informationen stehen online bereit.
### Was bedeutet das für die Region?
Die Änderung hat Auswirkungen auf:
- Die Umwelt und Natur.
- Die Menschen in der Nähe.
- Die Wirtschaft in der Region.
Das Gesetz sorgt dafür, dass alle Interessen berücksichtigt werden.
### Wie bekommen Sie mehr Informationen?
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:
**Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg**
Sie helfen Ihnen gern weiter.
### Fazit
Diese Bekanntmachung ist der Beginn einer neuen Phase.
Sie fördert Bürgerbeteiligung und Offenheit bei Windkraft-Projekten.
Informieren Sie sich und beteiligen Sie sich, wenn Sie möchten.
Weitere Informationen finden Sie hier:
[Website des StALU Westmecklenburg](https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?
id=215769&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle)