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Entschädigung für DDR-Zwangsaussiedlungen startet

Von Landesredaktion MV1 Min. Lesezeit

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Neues Entschädigungsprogramm für Zwangsaussiedlungen

Seit dem 1. Juli 2025 gibt es eine neue Regelung.

Sie hilft Menschen, die zwangsweise umgesiedelt wurden.

Das bedeutet: Sie mussten gegen ihren Willen wegziehen.

Die Zwangsaussiedlung war in der DDR sehr schlimm.

Viele Menschen wurden gezwungen, ihre Heimat zu verlassen.

Das passierte besonders oft in Grenzgebieten.

**Was heißt Zwangsaussiedlung?

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Zwangsaussiedlung heißt:

  • Menschen werden gegen ihren Willen umgezogen.
  • Der Staat bestimmt, wohin sie gehen müssen.

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz sagt:

Über 100 Menschen haben schon eine Entschädigung beantragt.

Das zeigt: Viele wollen das Unrecht anerkennen lassen.

Justizministerin Jacqueline Bernhardt sagt:

„Wir wollen das Leid der Menschen aufarbeiten.“

Das bedeutet: Das Unrecht soll sichtbar gemacht werden.

Die Entschädigung ist ein wichtiger Schritt dafür.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

  • Menschen, die in der DDR zwangsweise umgesiedelt wurden.
  • Wer bis jetzt noch nichts beantragt hat, kann das jetzt tun.

Auf der Webseite vom Ministerium finden Sie:

  • Die Pressemitteilung zu diesem Thema.
  • Weitere Informationen zum Antragsverfahren.

Hier können Sie mehr lesen:

[Mehr zur Pressemitteilung des Ministeriums](https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Aktuell?

id=213033&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle)

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