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Justizministerin verzichtet offiziell auf Weisungsrecht
### Justizministerin verzichtet auf externes Weisungsrecht
Die Justizministerin Jacqueline Bernhardt erklärt:
Sie übt das **externe Weisungsrecht** nicht aus.
Das Ministerium will dadurch mehr Transparenz schaffen.
Transparenz bedeutet: Alles ist offen und klar.
Außerdem soll die Justiz unabhängiger werden.
Unabhängig heißt: Sie entscheidet selbst und frei.
### Was ist das externe Weisungsrecht?
Das externe Weisungsrecht erlaubt es der Ministerin,
die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu beeinflussen.
Die Staatsanwaltschaft untersucht Verbrechen und Straftaten.
Ministerin Bernhardt hat dieses Recht bisher nicht genutzt.
Nun bestätigt sie das offiziell mit einem Erlass.
**Erlass** bedeutet: Eine wichtige Regel oder Anweisung.
### Warum ist das wichtig?
Die Ministerin will:
- Das Vertrauen in die Justiz stärken.
- Politik und Justiz klar trennen.
- Die Justiz transparent machen.
So sollen Menschen sicher sein:
Die Justiz arbeitet fair und ohne politischen Druck.
### Wo finden Sie mehr Informationen?
Sie können die Meldung auf der Webseite lesen:
[Zur Pressemitteilung des Ministeriums](https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/jm/Aktuell?
id=216834&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle)
Mit dem Erlass zeigt die Ministerin:
Sie steht für Ehrlichkeit und Unabhängigkeit in der Justiz.