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Kurzmitteilung: Landtausch „Lassentin“ offiziell bekannt gemacht
### Bekanntmachung zum Landtausch „Lassentin“
Die Behörde hat eine Mitteilung veröffentlicht.
Es geht um Landtausch.
Landtausch bedeutet: Felder werden getauscht.
Der Tausch ist freiwillig.
Die Bekanntmachung gilt für „Lassentin“.
### Wer informiert?
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern informiert.
Kurz heißt es:
STALU VP.
Die Mitteilung geht an den Landkreis Vorpommern-Rügen.
### Worum geht es?
Es geht um eine Ausführungsanordnung.
Das ist eine amtliche Anweisung.
Sie sagt: Ein Verfahren geht weiter.
Das Verfahren betrifft den Landtausch.
### Rechtsgrundlage
Die Behörde nennt ein Gesetz.
Das Gesetz heißt:
Flurbereinigungsgesetz.
Kurz heißt es:
FlurbG.
Genannt wird auch:
§ 103f Absatz 3.
Das ist eine genaue Stelle im Gesetz.
### Weitere Angaben
Die Mitteilung ist kurz.
Sie nennt keine weiteren Details.
Sie verweist auf die vollständige Meldung.
Dort stehen mehr Informationen.
### Wichtige Punkte
- Thema: Freiwilliger Landtausch „Lassentin“
- Art: Ausführungsanordnung
- Gesetz: Flurbereinigungsgesetz
- Herausgeber: STALU VP
- Region: Landkreis Vorpommern-Rügen
- Anhänge: Keine
### Was bedeutet das für Sie?
Die Behörde macht einen offiziellen Schritt.
Es geht um den weiteren Ablauf.
Mehr Details stehen in der ganzen Meldung.