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Mecklenburg lockert Nachweispflichten
### Wichtige Mitteilung vom Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg heißt kurz STALU MM.
Am 29.
September 2025 hat das Amt eine wichtige Nachricht veröffentlicht.
Diese Nachricht nennt man **Allgemeinverfügung**.
**Allgemeinverfügung** heißt:
Eine Regel gilt für viele Menschen oder Firmen.
### Worum geht es?
Manche Menschen oder Firmen müssen nachweisen, was sie tun.
Das nennt man **Nachweispflicht**.
Es gibt Gesetze mit Regeln für diese Pflicht.
Das Amt sagt jetzt: Manche Nachweise müssen nicht immer gemacht werden.
Das gilt nur für bestimmte Fälle und eine bestimmte Zeit.
### Was bedeutet das für Sie?
- Wenn Sie von der Pflicht betroffen sind, ändert sich einiges.
- Sie müssen nicht alles beweisen, nur das Wichtigste.
- Die neue Regel gilt ab dem Tag der Bekanntgabe.
### Welche Gesetze sind wichtig?
Die Regeln stehen in diesen Abschnitten:
- § 26 Nachweisverordnung: Hier stehen die Nachweisregeln.
- § 3 und § 10 Abs.
1: Hier steht, was genau zu tun ist.
### Wo finden Sie mehr Informationen?
Sie können die komplette Bekanntmachung auf der Internetseite lesen.
Die Seite heißt: www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen
Hier finden Sie alle Details und wichtige Erklärungen.
### Wie können Sie reagieren?
- Prüfen Sie, wie die neuen Regeln Ihre Arbeit beeinflussen.
- Fragen Sie beim Amt nach, wenn Sie etwas nicht verstehen.
- Sie können auch Ihre Meinung zum Thema geben.
### Was passiert jetzt?
Das Amt beobachtet, wie sich alles entwickelt.
Wir informieren Sie weiter, wenn es neue Regeln gibt.
So bleiben Sie immer auf dem Laufenden.