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Revolution im Agrarland: Freiwilliger Landtausch in Groß Kedingshagen
**Freiwilliger Landtausch in Groß Kedingshagen**
Am 04.
Februar 2025 gibt es eine wichtige Bekanntmachung.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern hat entschieden.
Es geht um einen freiwilligen Landtausch in Groß Kedingshagen.
**Wo findet der Landtausch statt?
**
In den Gemeinden Prohn und Kramerhof.
Folgende Flurstücke sind betroffen:
- Prohn, Flurstücke: 101/8, 101/18, 105
- Sommerfeld, Flurstücke: 196, 251
- Kramerhof, Flurstücke: 45/10, 57/2, 111/2, 118
Das Gebiet hat eine Größe von 205.792 Quadratmetern.
Eine Übersichtskarte mit den Flurstücken liegt bei.
Sie können die Karte auch beim Amt einsehen.
Dazu müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren.
**Warum gibt es diesen Landtausch?
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Der Landtausch verbessert die Agrarstruktur.
Er hilft, Flurstücke zusammenzulegen.
Das macht die Bewirtschaftung einfacher.
Die Tauschpartner haben den Landtausch beantragt.
Sie haben auch gezeigt, dass er schnell geht.
Deshalb wurde dieser Tausch angeordnet.
**Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte**
Falls Sie Rechte an den Flurstücken haben, die im Grundbuch nicht stehen, melden Sie diese bitte an.
Sie haben dafür drei Monate Zeit.
Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung.
Melden Sie sich beim:
**Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern**
Badenstraße 18, 18439 Stralsund
Oder per Post: Postfach 2541, 18412 Stralsund
**Wichtig:**
Wenn Sie Ihre Rechte zu spät anmelden, können diese nicht mehr berücksichtigt werden.
**Rechtsbehelfsbelehrung**
Gegen diesen Beschluss können Sie Widerspruch einlegen.
Das geht innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe.
Der Widerspruch kann beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern eingereicht werden.
**Datum:**
Stralsund, den 03.02.2025.
**Im Auftrag:**
Beierle Garbers
Abteilungsleiter Integrierte ländliche Entwicklung