Einfache Sprache
Staatskanzlei weist T-Online-Bericht zurück
### Staatskanzlei widerspricht falschen Berichten von T-Online
Die Staatskanzlei sagt: T-Online berichtet oft falsch.
Das nennt man Falschberichterstattung.
Falschberichterstattung heißt:
Es werden falsche oder irreführende Informationen verbreitet.
Am 1.
Dezember 2025 sprach Regierungssprecher Andreas Timm.
Er erklärte die Sicht der Landesregierung.
Die Regierung will Klarheit schaffen.
Die Berichte sollen auf Fakten beruhen.
### Warum die Stellungnahme wichtig ist
T-Online soll immer wieder falsch berichtet haben.
Die Staatskanzlei will das klar sagen.
Sie sagt, Fehler und falsche Darstellung sollen nicht passieren.
Die Landesregierung legt großen Wert auf:
- Transparenz, also Offenheit
- Sorgfältigen Umgang mit Informationen
Details zu den falschen Berichten gab es nicht.
### Wichtige Infos zur Meldung
- Pressemeldung Nr.
245, Stand: 01.12.2025
- Ansprechpartner: Regierungssprecher Andreas Timm
- Betroffenes Medium: T-Online
- Ein Anhang zur Pressemeldung ist nicht beschrieben
### Kritik an der Berichterstattung
Die Staatskanzlei spricht über die Verantwortung der Medien.
Sie fordert T-Online auf, richtig und sorgfältig zu arbeiten.
Konkrete Strafen oder weitere Schritte gibt es nicht.
### Mehr Informationen
Sie können die ganze Pressemeldung lesen:
[Vollständige Pressemeldung der Staatskanzlei](https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/stk/Presse?
id=216224&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle)
### Wichtig zu wissen
Die Staatskanzlei findet richtige Berichterstattung sehr wichtig.
Falsche Informationen können die Vorstellung der Menschen verändern.
Darum ist es wichtig, immer wieder klar und sachlich zu sprechen.