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Windenergieanlage in Bartow abgelehnt

STALU MS verweigert Genehmigung wegen Umweltschutzvorgaben nach BImSchG

Von Landesredaktion MV

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (STALU MS) hat den Ablehnungsbescheid zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage in der Gemeinde Bartow veröffentlicht. Die Entscheidung betrifft das Verfahren mit der Nummer Ga 010/25 und wurde gemäß den Vorgaben des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) getroffen.

Hintergrund des Ablehnungsbescheids

Mit dem Ablehnungsbescheid wird die Genehmigung für die geplante Windenergieanlage in Bartow versagt. Grundlage der Entscheidung sind gesetzliche Regelungen, die dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge dienen. Diese Vorgaben sind im

geregelt. Darüber hinaus ist das Verfahren auch durch die , insbesondere § 21a, bestimmt.

Offizielle Bekanntmachung und weitere Informationen

Die Ablehnung des Antrags wurde am 1. Dezember 2025 unter dem Aktenzeichen AB 52/25 bekannt gemacht. Der vollständige Text der Entscheidung sowie weiterführende Informationen können auf der offiziellen Website des STALU MS eingesehen werden.

Bekanntmachung des Ablehnungsbescheidshttps://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?id=215721&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle

Bedeutung für die Region Bartow

Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die energiepolitische Entwicklung in Bartow und Umgebung haben. Windenergieanlagen gelten als wichtiger Bestandteil der Energiewende, stoßen jedoch in Genehmigungsverfahren regelmäßig auf umfassende Prüfungen und gesetzliche Vorgaben. Ablehnungen dieser Art sind Teil eines genau regulierten Verfahrens, das Umwelt- und Anwohnerschutz sicherstellen soll.

Mit der Veröffentlichung des Bescheids schafft das STALU MS Transparenz im Verfahren und eröffnet der Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über getroffene Entscheidungen und deren Begründung zu informieren. Die Gemeinde Bartow und die interessierte Öffentlichkeit können nun das weitere Vorgehen erörtern und sich gegebenenfalls auf andere Projekte im Bereich erneuerbarer Energien einstellen.

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