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Windenergieanlage in Bartow abgelehnt
### Ablehnung einer Windenergieanlage in Bartow
Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburgische Seenplatte heißt STALU MS.
Es hat einen Ablehnungsbescheid veröffentlicht.
Die Ablehnung betrifft eine Windenergieanlage in Bartow.
Das Verfahren hat die Nummer Ga 010/25.
Die Entscheidung kam nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Das Gesetz heißt kurz BImSchG.
Es schützt Menschen, Tiere und Pflanzen vor Umwelt-Schäden.
Zum Beispiel vor Lärm, schlechter Luft oder Vibrationen.
Darum darf diese Windenergieanlage nicht gebaut werden.
### Warum wurde die Genehmigung abgelehnt?
Die Entscheidung steht im Ablehnungsbescheid.
Das Amt will schädliche Umwelteinwirkungen vermeiden.
Die Regeln dazu stehen im Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Auch die 9.
Verordnung zum Gesetz spielt eine Rolle.
Diese Verordnung regelt das Genehmigungsverfahren für Anlagen.
Das bedeutet: Es gibt feste Regeln zum Schützen der Umwelt.
Die Windenergieanlage könnte diese Regeln verletzen.
Deshalb darf sie nicht gebaut werden.
### Offizielle Bekanntmachung
Der Ablehnungsbescheid ist am 1.
Dezember 2025 erschienen.
Er hat das Aktenzeichen AB 52/25.
Sie können den Bescheid online sehen.
Die Website vom STALU MS bietet mehr Informationen.
Hier ist der Link zur Bekanntmachung:
- https://www.stalu-mv.de/Bekanntmachungen/?
id=215721&=processor.&sa.pressemitteilung.sperrfrist=alle
### Was bedeutet das für Bartow?
Die Entscheidung hat Folgen für die Region.
Bartow plant mit Windenergie für eine bessere Zukunft.
Windenergie hilft, umweltfreundlichen Strom zu produzieren.
Aber solche Anlagen müssen viele Regeln erfüllen.
Das Amt prüft immer genau.
Ablehnungen schützen die Umwelt und die Menschen vor Ort.
Das STALU MS zeigt so offene Entscheidungen.
Die Gemeinde Bartow und die Bürger können sich informieren.
Sie können über das weitere Vorgehen sprechen.
Vielleicht kommen andere Projekte für erneuerbare Energie.
So bleibt die Region nachhaltig und sicher.