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Schwerin: Meldepflicht und Datenschutz im Fokus
### Widerspruch gegen Datenweitergabe in Schwerin
In Schwerin müssen sich alle Einwohner anmelden.
Dabei gibt die Stadt Ihre Daten in ein Melderegister.
Das Melderegister speichert Ihre persönlichen Daten.
Manchmal werden diese Daten weitergegeben.
Sie können aber dagegen einen Widerspruch einlegen.
Das heißt: Sie sagen "Bitte geben Sie meine Daten nicht weiter."
#### Was ist das Bundesmeldegesetz?
Das Bundesmeldegesetz erklärt, wie Städte Daten von Menschen speichern.
Es sagt auch, wie die Städte diese Daten weitergeben dürfen.
#### Wann können Sie widersprechen?
Sie können der Datenweitergabe widersprechen, zum Beispiel bei:
- Werbung von Parteien oder Wählergruppen
- Informationen über Geburtstage oder Hochzeitstage an Zeitung oder Fernsehen
- Weitergabe an Telefon- und Adressbuchverlage
- Weitergabe an Kirchen über Familienmitglieder
- Infos vom Bundesamt für die Bundeswehr
#### Wie geht der Widerspruch?
Sie können jederzeit widersprechen.
Sie müssen keinen Grund dafür sagen.
Der Widerspruch kostet kein Geld.
Sie können so widersprechen:
- Schriftlich (per Brief)
- Persönlich im BürgerBüro
- Online im Serviceportal der Stadt Schwerin
Bereits eingetragene Sperren bleiben bestehen,
bis Sie sie zurücknehmen,
oder wenn Sie die Stadt wechseln,
oder volljährig werden.
Sie müssen die Sperre nicht immer neu beantragen.
#### Wo bekommen Sie Hilfe?
Fragen und Widersprüche nehmen die Mitarbeiter im BürgerBüro an.
Dort bekommen Sie alle wichtigen Infos.
Der Schutz Ihrer Daten ist wichtig.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Widerspruch.
So bestimmen Sie selbst, wer Ihre Daten bekommt.